Hydranten & Steigleitungen
Jede Brandschutzeinrichtung wie Wandhydranten oder Steigleitung kann nur dann zuverlässig ihre Aufgabe erfüllen, wie Sachwerte oder Leben retten, wenn sie, richtig positioniert und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, regelmäßig gewartet werden.
Wann wird überprüft?
- Wandhydranten oder Steigleitungen müssen in Österreich gemäß TRVB F 128 / TRVB S 128 einmal jährlich von einem Sachkundigen auf Ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
- Gem. TRVB F 128 müssen bei Trocken/Nass-Steigleitung und Abnahmestellen mit Schlauchhaspel, alle 4-Jahre eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.
- Gem. TRVB S 128 müssen bei Trocken/Nass-Steigleitung und Abnahmestellen mit Schlauchhaspel, alle 5- Jahre eine Revision durchgeführt werden.
Unsere Leistungen:
- Überprüfung, Wartung von Wandhydranten
- Überprüfung, Wartung von Steigleitung (trocken oder nass)
- Dichtheitsprüfung der Abnahmestellen oder Steigleitung trocken
- Reparatur von Steigleitungen
- Eigener Prüf- Dienst
- Durchnummerierung der Abnahmestellen gem. TRVB 128
- Erstellung eines Prüfprotokolls
- Eintrag ins Brandschutzbuch
- Termin und Fachgerechte Überprüfung nach Kundenwunsch